Betreuungsniveau  in Deutschland – Leistungen & Einstufung

Die fünf Pflegegrade beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person eingeschränkt ist. Seit 2017 ersetzt dieses System die früheren Pflegestufen und berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Je nach Schwere der Einschränkung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad – damit verbunden sind finanzielle Leistungen und konkrete Unterstützungsangebote.

Pflegegrade im Überblick

Pflegebedarf: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und haben nur einen geringen Unterstützungsbedarf.

  • Leistungen: Keine monatlichen Geldleistungen, aber Beratung und Unterstützung (z. B. in Hygiene oder hauswirtschaftlicher Versorgung) durch Pflegeberatung.
  • Punkte: 12,5 bis unter 27
Eine konzentrierte Wissenschaftlerin im Laborkittel macht sich Notizen in einem Laborkorridor und demonstriert damit Professionalität in Forschungsumgebungen
Detaillierte Ansicht einer Physiotherapie-Sitzung mit Handauflage auf der Schulter, drinnen

Pflegebedarf: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.

  • Geldleistung (ambulant): ca. 316 € pro Monat
  • Sachleistung (ambulant): ca. 724 € pro Monat
  • Punkte: 27 bis unter 47,5
  • Sachleistung (ambulant): ca. 1.363 € pro Monat
Eine Pflegekraft in grüner Berufsbekleidung hält sanft die Hand eines Patienten und bietet Unterstützung
Frau im Labor
  • Sachleistung (ambulant): ca. 1.693 € pro Monat

Pflegebedarf: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf Unterstützung angewiesen, häufig immobil, und können umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

  • Geldleistung (ambulant): ca. 901 € pro Monat
  • Sachleistung (ambulant): ca. 2.095 € pro Monat
  • Punkte: 90 bis 100
Person mit goldenem Ehering

Stationäre Pflege – zusätzliche Leistungen