Betreuungsniveau in Deutschland – Leistungen & Einstufung
Die fünf Pflegegrade beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person eingeschränkt ist. Seit 2017 ersetzt dieses System die früheren Pflegestufen und berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Je nach Schwere der Einschränkung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad – damit verbunden sind finanzielle Leistungen und konkrete Unterstützungsangebote.
Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1
Pflegebedarf: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und haben nur einen geringen Unterstützungsbedarf.
- Leistungen: Keine monatlichen Geldleistungen, aber Beratung und Unterstützung (z. B. in Hygiene oder hauswirtschaftlicher Versorgung) durch Pflegeberatung.
- Punkte: 12,5 bis unter 27


Pflegegrad 2
Pflegebedarf: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Geldleistung (ambulant): ca. 316 € pro Monat
- Sachleistung (ambulant): ca. 724 € pro Monat
- Punkte: 27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3
Pflegebedarf: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Personen mit Pflegegrad 3 benötigen meist mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung und erhalten Pflegegeld sowie Sachleistungen.
- Geldleistung (ambulant): ca. 545 € pro Monat
- Sachleistung (ambulant): ca. 1.363 € pro Monat
- Punkte: 47,5 bis unter 70


Pflegegrad 4
Pflegebedarf: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 sind stark auf Hilfe angewiesen. Die alltägliche Versorgung muss fast vollständig übernommen werden, teilweise sind selbstständiges Essen oder Trinken noch möglich.
- Geldleistung (ambulant): ca. 728 € pro Monat
- Sachleistung (ambulant): ca. 1.693 € pro Monat
- Punkte: 70 bis unter 90
Pflegegrad 5
Pflegebedarf: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf Unterstützung angewiesen, häufig immobil, und können umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
- Geldleistung (ambulant): ca. 901 € pro Monat
- Sachleistung (ambulant): ca. 2.095 € pro Monat
- Punkte: 90 bis 100

Stationäre Pflege – zusätzliche Leistungen
Bei Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer vollstationären Einrichtung erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegegrad zusätzliche Leistungen. Diese Zuschüsse entlasten die Eigenbeteiligung und werden regelmäßig angepasst.